Jeder Tierarzt ist dazu verpflichtet, seine Leistungen nach der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) abzurechnen.
Im Notdienst wird eine Notdienstgebühr gilt ein erhöhter Gebührensatz und es wird eine Notdienstgebühr von 50 Euro zzg. MwSt. erhoben.
Ihre Rechnung können Sie bar oder bequem per EC direkt nach der Behandlung begleichen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Termine, die nicht mindestens einen vollen Werktag vorher abgesagt werden, in vollem Umfang berechnen müssen.